Die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und internen Vorgaben ist fest in den Unternehmenswerten der Mediengruppe Pressedruck verankert und hat daher höchste Priorität. Mitarbeitende oder Dritte, wie Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartner, können die Mediengruppe Pressedruck vertraulich auf potenzielle Regelverstöße hinweisen. Darunter fallen unter anderem Korruption, Diebstahl, Diskriminierung, Mobbing, Verstöße gegen das Kartellrecht oder die Verletzung von Menschenrechten. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen.
Die Mediengruppe Pressedruck ermutigt alle, die potenzielle Verstöße im Zusammenhang mit der Mediengruppe beobachten, sich an nachfolgende vertrauliche Kanäle zu wenden:
Telefonnummer:
+49 151 72897936 (Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
E-Mail:
hinweisgeberstelle@presse-druck.de
Der Kontakt steht Ihnen jederzeit in den Sprachen Deutsch und Englisch zur Verfügung.
Hinweisgebende Person
Natürliche Personen, die Informationen über potenzielle Verstöße erlangt haben, können diese melden. Informationen über Verstöße sind begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße innerhalb der Mediengruppe oder bei einer anderen Stelle, mit der die hinweisgebende Person aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt steht oder stand, bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße.
Die Mediengruppe gewährt Ihnen, als hinweisgebende Person bestmöglichen Schutz vor Repressalien aufgrund einer Meldung.
Wichtig: Solange der Verstoß nicht nachgewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung.
Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Sie wünschen es, anonym zu bleiben?
Hinweisgeber sollten Ihre Identität offenlegen, damit Ihnen Rückfragen gestellt und Rückmeldungen zum Stand der Ermittlungen gegeben werden können. Die Mediengruppe sichert Hinweisgebern jedoch zu, dass sie im Falle einer anonymen Meldung keinerlei Schritte unternehmen, um den Hinweisgeber zu identifizieren – ausgenommen ist eine missbräuchliche Nutzung des Hinweisgebersystems.
Wichtig: Ihre Meldung wird unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können wir allerdings gehalten sein, Ihre Identität anderen Behörden mitzuteilen. Dies kann Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren, Anordnungen in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren, sowie gerichtliche Entscheidungen betreffen.
Was passiert nach erfolgtem Hinweis?
Sofern der Hinweis nicht anonym erfolgt, erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung.
Bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Verstoß werden Ermittlungen eingeleitet. Im Rahmen eines vertraulichen und fairen Verfahrens werden die Informationen bearbeitet und ggf. Stellungnahmen von den betroffenen Stellen oder Personen eingeholt. Die Meldestelle teilt Ihnen das Ergebnis der Untersuchungen innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Meldung mit, soweit dies mit gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten vereinbar ist. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese.